Von Thomas Röper,
technischer Berater in der Fachberatungs- und Informationsstelle beim Bundesverband Metall (BVM)
Ein Metallbauer lässt für seine Website ein täuschend echtes Bild einer neuen Überdachung erzeugen. Ein Chatbot beantwortet Kundenfragen, den Beitrag zur Treppenkonstruktion hat eine KI formuliert. Muss nun überall „KI-generiert“ stehen? Nein. Artikel 50 der EU-KI-Verordnung verlangt seit dem 2. August 2026 Transparenz bei bestimmten KI-Systemen und -Inhalten, aber keine pauschale Kennzeichnung für alles, was mit KI in Berührung kam.
Nicht jeder KI-Einsatz muss gekennzeichnet werden
Beim Bild der angeblich bereits gebauten…
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