Informationen zur EU-Verpackungsverordnung PPWR: Eigene Verpackungen, Transportverpackungen und Lieferungen ins EU-Ausland können für Betriebe zusätzliche Fragen aufwerfen. Seit dem 12. August 2026 gelten die Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR. In unserem ersten Beitrag haben wir erläutert, welche grundsätzlichen Pflichten sich daraus für Betriebe des Metallhandwerks ergeben können. Dazu gehören insbesondere die Prüfung der eigenen Rolle in der Lieferkette, die Registrierung im Verpackungsregister LUCID sowie die erforderlichen Konformitäts- und Materialnachweise. Der Bundesverband Metall (BVM) hat dazu eine fachliche Einordnung vorgenommen:
In der betrieblichen Praxis ergeben sich darüber hinaus weitere Fragen. Verpackungen sind im Metallhandwerk häufig kein eigentliches Produkt, sondern dienen dazu, Bauteile, Werkzeuge, Ersatzteile oder Konstruktionen sicher zu transportieren und an Kunden auszuliefern. Trotzdem können auch diese Verpackungen unter die Vorgaben der PPWR fallen.
Transportverpackungen gehören mit in die Betrachtung
Metallbaubetriebe und Feinwerkmechaniker verwenden beispielsweise Kartons, Folien, Kantenschutz, Paletten, Holzkisten oder andere Materialien, um ihre Produkte für Transport und Auslieferung zu schützen. Teilweise werden Transportverpackungen…
Weiterlesen